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Die Vollmacht vor und nach dem Erbfall (Trimborn von Landenberg, Dieter)
Die Vollmacht vor und nach dem Erbfall , Wenn in teils fragwürdiger, teils krimineller Weise über das Vermögen eines hilflosen Menschen verfügt wird, muss der Anwalt das Vertreterhandeln überprüfen. Anders als zahlreiche Veröffentlichungen zur Vorsorgevollmacht widmet sich dieses Buch vorrangig den Rettungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit bereits bestehenden Vollmachten zu ergreifen sind. Zudem werden Instrumente zur Prävention vorgestellt und diskutiert. Der Aufbau der Kapitel orientiert sich an der jeweils für die anwaltliche Praxis typischen Mandatssituation. Eine große Rolle spielt zunächst die Überprüfung von vermögensrechtlichen Verfügungen im Zusammenhang mit erteilten Vollmachten. Deren Umfang ist umfassend zu ermitteln. Sodann wird regelmäßig der Widerruf die erste Sicherheitsmaßnahme sein. Besonderes Augenmerk wurde auf die systematische Informationsbeschaffung und die Klärung des Innenverhältnisses gelegt, ohne die eine Rückabwicklung unberechtigter Verfügungen nicht möglich ist. Dieses Buch hilft, Licht in das oft undurchsichtige Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten zu bringen. Neben der Analyse der immer reichhaltigeren Rechtsprechung und Literatur zum Thema wird großer Wert auf die tatsächlichen Aspekte der Anspruchsrealisierung und -abwehr gelegt. In der Neuauflage ist auch das seit dem 1.1.2023 geänderte Betreuungsrecht berücksichtigt, das insbesondere im Bereich der Kontrollbetreuung bei vermutetem Missbrauch von Vorsorgevollmachten neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 4. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230707, Produktform: Kartoniert, Autoren: Trimborn von Landenberg, Dieter, Auflage: 23004, Auflage/Ausgabe: 4. Auflage, Keyword: Widerruf von ; Betreuung; Betreuungsrecht; Informationsbeschaffung; Mandat; Rechtsanwalt; Rettungsmaßnahmen; Rückabwicklung; Sicherungsmaßnahmen; Umfang; Vorsorgevollmacht; Widerruf; unberechtigte Verfügungen; vermögensrechtliche Verfügungen, Fachschema: Betreuungsrecht~Erbrecht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Region: Deutschland, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Erbrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: xvii, Seitenanzahl: 187, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: zerb verlag, Verlag: zerb verlag, Länge: 208, Breite: 145, Höhe: 12, Gewicht: 276, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Relevanz: 0016, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1424066
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Wie unterschreiben bei Vollmacht?
Bei einer Vollmacht unterschreibt die bevollmächtigte Person im Namen des Vollmachtgebers. Dies geschieht in der Regel mit dem Zusatz "in Vertretung" oder "p.p." (per procura). Es ist wichtig, dass die bevollmächtigte Person deutlich macht, dass sie im Auftrag des Vollmachtgebers handelt. Die Unterschrift sollte klar lesbar sein und den Namen der bevollmächtigten Person enthalten. Es ist auch ratsam, die Vollmacht selbst zu unterschreiben, um ihre Gültigkeit zu bestätigen.
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Kann der Bevollmächtigte Vollmacht widerrufen?
Ja, der Bevollmächtigte kann die Vollmacht widerrufen, sofern dies im Vollmachtsvertrag oder in den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist. Ein Widerruf der Vollmacht muss in der Regel schriftlich erfolgen und dem Vollmachtgeber zugestellt werden. Es ist wichtig, dass der Widerruf klar und eindeutig formuliert ist, um Missverständnisse zu vermeiden. Nach dem Widerruf der Vollmacht ist der Bevollmächtigte nicht mehr berechtigt, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln.
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Wann ist eine Vollmacht gültig?
Eine Vollmacht ist gültig, wenn sie schriftlich verfasst und von der bevollmächtigten Person unterzeichnet wurde. Zudem muss die Vollmacht klar und eindeutig formuliert sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Die Vollmacht muss auch den genauen Umfang der Befugnisse der bevollmächtigten Person festlegen. Es ist wichtig, dass die Vollmacht von beiden Parteien, also dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten, verstanden und akzeptiert wird. Eine gültige Vollmacht sollte außerdem datiert sein und gegebenenfalls bestimmte Bedingungen oder Einschränkungen enthalten.
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Wer darf eine Vollmacht erteilen?
Eine Vollmacht kann grundsätzlich von jeder volljährigen Person erteilt werden, die über die volle Geschäftsfähigkeit verfügt. Das bedeutet, dass sie in der Lage sein muss, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und nach dieser Einsicht handeln zu können. Minderjährige oder Personen, die unter rechtlicher Betreuung stehen, können in der Regel keine Vollmacht erteilen. Es ist wichtig, dass die Person, der die Vollmacht erteilt wird, vertrauenswürdig ist und die Interessen des Vollmachtgebers im Sinne hat. Vor der Erteilung einer Vollmacht sollte daher sorgfältig abgewogen werden, ob die betreffende Person die erforderliche Kompetenz und Verlässlichkeit besitzt.
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Ist eine Vollmacht ein Vertrag?
Eine Vollmacht ist kein Vertrag, sondern ein rechtliches Dokument, das einer Person die Befugnis gibt, im Namen einer anderen Person zu handeln. Ein Vertrag hingegen beinhaltet eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien, die bestimmte Rechte und Pflichten festlegt. Während eine Vollmacht die Vertretungsbefugnis einer Person regelt, regelt ein Vertrag die gegenseitigen Verpflichtungen und Rechte der Vertragsparteien. Es ist wichtig, zwischen einer Vollmacht und einem Vertrag zu unterscheiden, da sie unterschiedliche rechtliche Auswirkungen haben.
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Wie kann ich eine Vollmacht schreiben?
Um eine Vollmacht zu schreiben, musst du zuerst den Namen des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers angeben. Beschreibe dann klar und deutlich, welche Befugnisse der Bevollmächtigte haben soll. Es ist wichtig, das Datum der Vollmacht anzugeben und sie von beiden Parteien unterschreiben zu lassen. Vergiss nicht, die Vollmacht im Original aufzubewahren und gegebenenfalls notariell beglaubigen zu lassen, um ihre Gültigkeit sicherzustellen.
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Wann muss eine Vollmacht notariell beurkundet werden?
Eine Vollmacht muss notariell beurkundet werden, wenn sie im Zusammenhang mit einem Grundstücksgeschäft steht, wie beispielsweise dem Verkauf oder der Belastung eines Grundstücks. Auch bei der Errichtung eines Testaments oder einer Patientenverfügung ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Darüber hinaus kann es je nach Art der Vollmacht und den individuellen Regelungen im jeweiligen Bundesland notwendig sein, eine Vollmacht notariell beurkunden zu lassen. In jedem Fall bietet eine notarielle Beurkundung zusätzliche Sicherheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
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Kann eine Vollmacht im Hotel abgelehnt werden?
Ja, ein Hotel kann eine Vollmacht ablehnen, wenn es Bedenken hinsichtlich der Gültigkeit oder der Authentizität der Vollmacht hat. Das Hotel hat das Recht, die Identität des Bevollmächtigten zu überprüfen und kann die Vollmacht ablehnen, wenn es Zweifel gibt. Es ist ratsam, vorab mit dem Hotel Kontakt aufzunehmen und die genauen Bedingungen für die Akzeptanz einer Vollmacht zu klären.
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